Das Rufzeichen identifiziert eine Funkstelle oder einen Funker. Im Amateurfunk werden weltweit einmalige Rufzeichen vergeben. Der Präfix des Rufzeichens beschreibt ein bestimmtes Land, dies ist besonders beim internationalen Funkverkehr auf Kurzwelle (Erklärung: Kurzwelle) sehr hilfreich. Des Weiteren ist es meist möglich aus dem Rufzeichen auf die Amateurfunkklasse des Funkamateurs und den Verwendungszweck des Rufzeichens zu schließen.
Alle Amateurfunkrufzeichen in Deutschland beginnen mit DA..DR. Die Ausbildungsrufzeichen behalten bis zur Einführung der novellierten Amamteurfunkordnung (AfuV) den Präfix DN mit den Ziffern 1 bis 8. Von Clubstationen werden größtenteils die Präfixe DA0, DF0, DK0, DN0 und DL0 genutzt. Die Rufzeichen von Inhabern der Amateurfunkklasse E beginnen mit DO. [Details siehe Rufzeichenplan in den #links].
Mit der neuen nouvellierten AfuV ab November 2022 Ende 2023 / 24 wird die neue Klasse N den Präfix DN erhalten. Ab dann soll mit Voranstellen des Zusatzes DN bzw. DN/ das persönliche oder ein Clubstationsrufzeichen zum entsprechenden Ausbildungsfunkverkehr (Klasse A und E) nutzbar sein. Die bisherigen Ausbildungsrufzeichen würden entfallen.
Nach der Amateurfunkverordnung §11 besteht die Pflicht das dem Funkamateur zugeteilte Rufzeichen am Anfang und Ende jeder Funkverbindung sowie alle 10 Minuten während des Durchgangs zu nennen. Das Rufzeichen wird hierbei unter Verwendung des internationalen Buchstabieralphabetes (Erklärung: Funkverkehr -> Grundlagen) genannt.
Amateurfunkrufzeichen setzen sich generell aus einem ITU-Präfix, einer Zahl und einem Suffix zusammen:
Präfix | Zahl | Suffix | ||
Format | B ZB BB BZ |
Z | B BB BBB |
|
Beispiele | DL | 1 | RSF | Deutschland |
5Z | 2 | PL | Kenia | |
SM | 9 | A | Schweden | |
S5 | 2 | ID | Slowenien | |
Zweck | Land | Identifikation | ||
Z = Zahl B = Buchstabe |
Einem Land kann auch ein ganzer Präfixbereich zugewiesen sein, wodurch sich eine größere Auswahlmöglichkeit für Rufzeichen ergibt.
Bei Durchführung von Funkbetrieb aus einem anderen Land muss dem eigenen Präfix der Präfix des Gastlandes vorangestellt wird. Die Rufzeichennennung HB0/DL1RSF würde bedeuten, dass sich der Funkamateur mit dem Rufzeichen DL1RSF im Moment in HB0 (Lichtenstein) aufhält.
Um Funkbetrieb aus einem anderen Land durchführen zu dürfen, muss das Land die Empfehlungen für das gegenseitige Anerkennen von Amateurfunkzulassungen anerkennen.
Die Empfehlung für Klasse A-Amateurfunkzulassungen ist CEPT T/R 61-01
Für die Klasse E lautet die Empfehlung: ECC(05)06
Diese werden jedoch nicht von allen Ländern anerkannt. Jedoch ist es dann in den meisten Ländern möglich eine Gastlizenz (mit der harmonisierten Prüfungsbescheinigung) zu beantragen oder dort eine Amateurfunkprüfung abzulegen.
Beachten Sie immer die Bestimmungen des Gastlandes!
Die Nennung der folgenden vier Zusätze zum Rufzeichen ist in Deutschland nicht mehr zwingend notwendig ist. Sie können bei Bedarf einfach an das Rufzeichen angehängt werden.
/mm | maritime mobile | bei Funkbetrieb auf offener See. Dies sind jedoch keine Binnengewässer!, | |
/am | air mobile | bei Funkbetrieb aus einem Luftfahrzeug, | |
/m | mobil | bei beweglichen Amateurfunkstellen. Beispielsweise Amateurfunkstationen in einem Auto, auf einem Fahrrad oder auf einem Schiff in einem Binnengewässer, |
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/p | portabel | bei vorübergehend ortsfestem Funkbetrieb an einem anderen Ort, als in der Genehmigung eingetragen. |
Ab wahrscheinlich Ende 2023 / 24 soll mit der 'Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung' (AfuV) unter anderem auch der Remotebetrieb in Deutschland neu geregelt werden.
Um denselbigen als Remote-Betrieb zu kennzeichen, würde dann in Telegrafie- oder Sprachbetrieb der folgende Zusatz an das Rufzeichen angehängt.
/R | remote | bei Remotebetrieb einer Amateurfunkstelle nach § 13a (künftige neue AfuV). |
Beispiel:
DL1RSF/p | DL1RSF an einem anderen Standort, als er gemeldet wurde |
OE/DL1RSF/m | Mobiler Funkbetrieb aus Österreich von DL1RSF |