Amateurfunk 
Dominik Bok
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  • Übersicht der Amateurfunkklassen Klasse A und E sowie der Klasse N

  • Näheres zum 6-Meter Band (50 MHz)

  • Anpassungen der Klasse E seit 2006

  • Internationaler Betrieb


Übersicht der Amateurfunkklassen Klasse A und E sowie der Klasse N

In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es mehr als eine Amateurfunkklasse. Dies sind in Deutschland die Klasse A und Klasse E (wie Einsteiger). Seit Montag, den 24. Juni 2024 wurde mit einer neuen 'Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung' unter anderem eine weitere Klasse N (wie Neuling) eingeführt. Diese ermöglicht mit einer weitaus einfacheren Prüfung einen eingeschränkten 2 m, 70 cm und 10 m Betrieb.

Mit der novellierten Amateurfunkverordnung wurden auch weitere Änderungen für den Ausbildungs- und Remotebetrieb sowie den Betrieb mit der Klasse E (neu: ab 23 cm) bis 250 GHz umgesetzt.

Ab 24.06.2024:

Klasse A

Klasse E

Klasse N

Frequenzbereiche:

Zur Erklärung der Ausbreitung / den Frequenzbereichen

alle in dem Land/ Region zugelassenen Amateurfunk-
bänder
Teile des Kurzwellenbereiches
160m - 1,8 MHz; 80m - 3,5 MHz; 15m - 21,0 MHz; 10m - 28 MHz

VHF und UHF
   2m - 144 MHz
70cm - 430 MHz

SHF
Generelle Nutzung aller Bänder ab 23 cm

Kurzwelle

10 m -  28 MHz


VHF und UHF

   2 m - 144 MHz
70 cm - 430 MHz

max. Sende-
leistung:
750 W Senderausgangsleistung (PEP) max. 100 W PEP auf Kurzwelle

75 W PEP auf 2m und 70cm sowie 23 cm

5 W PEP ab 13 cm (bis 250 GHz)

max. 10 W ERP

10 W EIRP ab 2m
Hier wird nur eine Übersicht geliefert. Bitte die Nutzungsbestimmungen einzelner Bandbereiche beachten !!!

Weitere Infos:
(externer Link) Nutzungsbedingungen für die im Frequenzplan für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten ausgewiesenen Frequenzbereiche (AFuV, Anlage 1, Juni 2024) https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/anlage_1.html


Die Klasse A hat die "vollen" Rechte. Dies bedeutet, dass sie die maximal zulässige Sendeleistung und alle in dem Land / der Region erlaubten Frequenzbereiche benutzen darf. Jedoch wird mehr technisches Wissen als für die Klasse E (CEPT-Novice-Lizenz) verlangt. Die Prüfungsfragen für die Klasse E sind zumindest im technischen Niveau deutlich reduziert, sodass sich diese Klasse für Einsteiger anbietet.

Die Prüfungsfragen zur Betriebstechnik und den Vorschriften sind inzwischen für alle Klassen dieselben.

Von 2009 bis 2011 wurde über ein Konzept für eine neue Klasse K diskutiert, welche unterhalb der Klasse E angesiedelt werden soll. Hierbei soll der Großteil der Fragen (60%) auf Betriebstechnik ausgerichtet und ein Amateurfunkpraktikum vorgeschrieben werden. Allerdings soll das Selbstbauprivileg erhalten bleiben.

[Informationen aus Württemberg-RS KW 48/09]

Nach Gesprächen des RTAs mit der BNetzA / dem BmWi am 08. Oktober 2009 ergab sich, dass es eine neue Einsteigerklasse geben wird.
Quelle nicht mehr verfügbar: http://www.darc.de/user-cgi/user.pl?Aktion=langtext&Key=1428

AJW Stab, Oktober 2010: Zeitpunkt, Art und Einzelheiten zur geplanten Einsteigerklasse "K" sind noch unbekannt.
Quelle nicht mehr verfügbar: http://www.darc.de/mitglieder/referate/ajw/ausbildung/amateurfunk-klasse-k/

Stand Anfang 2012: Die Planungen für die Klasse K werden zurückgestellt. "Es braucht mehr Investitionen in Ausbildungsarbeit und weniger eine neue Klasse."

September 2022: Die neue Klasse N würde mit der novellierten AfuV bereits ab November kommen. Weitere Neuerungen sollten u.a. beinhalten, dass mit Vorstellen des Präfix DN bzw. DN/ das persönliche oder Clubstationsrufzeichen zum Ausbildungsrufzeichen wird. Separate DN-Ausbildungscalls wären ab 31. Dezember 2022 entfallen. Des Weiteren wäre der Remotebetrieb ('remote' oder /R) explizit in die Verordnung aufgenommen worden.

Januar 2023: Die neue novellierte AfuV und damit auch die Klasse N sind noch nicht beschlossen. Es existiert eine kommentierende Stellungnahme des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) von Oktober 2022 (bv-nordrhein.vfdb.org) zum bisherigen Änderungsentwurf.

24. Juni 2024: Die im Juni 2023 angekündigte novellierte AfuV trat mit zahlreichen Änderungen in Kraft. Damit wurde nun die neue Klasse N eingeführt.

Quellen/Links:(pdf) Übersicht über die Frequenzen des Amateurfunks mit Angaben zur Klassenberechtigung (Seite 84-85) aus dem Fragenkatalog Betriebl. Kennt. von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Fragenkatalog/BetriebVorschriftFragKlAuEId7830pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=86

[Webarchiv] Historische Entwicklung der Amateurfunkklassen in der Bundesrepublik bis 2005 von ehemals proamateurfunk.de
https://web.archive.org/web/20180116135446/http://www.proamateurfunk.de/html/vergangenheit.html

(pdf) 19.12.2016: Nutzungsbestimmungen zum Betrieb im 60 Meter Band mit max. 15 W EIRP durch Funkamateure mit Klasse A auf bundesnetzagentur.de

nicht mehr verfügbar: (pdf) 2020: Amtsblattverfügung Mitteilung Nr. 8 / 2020 Befristeter Zugang zum 4 Meter Band (70,1 MHz) mit max. 25 W ERP durch Funkamateure mit Klasse A auf bundesnetzagentur.de
.. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/ (...) Mitteilung_8_2020_AFu_70,150_70,200.pdf


nicht mehr verfügbar: (pdf) 2017: Amtsblattverfügung Mitteilung 695 vom 18.12.2017: Verwendung von 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz mit 5 W PEP durch Funkamateure mit Klasse E bis 12/2020 auf bundesnetzagentur.de
.. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/ (...) Mitt_695_Amateurfunkdienst_Nutzung%20_der_Frequenzbereiche.pdf


(pdf) Dezember 2023: Verfügung Nr. 130/2023 Amateurfunkdienst, befristete Erlaubnisse bis 23.06.2024 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Verfuegung130-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3

(pdf) Juni 2024: Verfügung Nr. 58/2024 Amateurfunkdienst, befristeter 70 MHz Zugang für Klasse A bis 31.12.2024 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg_58_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=5

(pdf) Dezember 2024: Vfg. 105/2024 Befristete Erlaubnisse, 6m für Klasse E und 70 MHz Zugang für Klasse A im Jahr 2025 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg_105_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=7


Geplante Änderung der Amateurfunkverordnung (ab November 2022 bzw. Ende 2023 / 24 -> ab 24.06.2024)

(News) 7.9.2022: BMVD Nr. 065/2022 Amateurfunkverordnung wird novelliert (voraussichtlich ab November 2022) auf bmdv.bund.de
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html

(pdf) Entwurf: Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung (Entwurf vom 5. Sep 2022) auf bmdv.bund.de
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html

(News) 26.6.2023: BMVD Nr. 062/2023 Novelle der Amateurfunkverordnung verkündet (Umsetzung ab 24.06.2024) auf bmdv.bund.de
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/062-amateurfunk-einfacher.html

(News) Stand 17.12.2023: Umsetzung der neuen AfuV ab Montag, den 24.06.2024 auf bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html#content

(pdf) Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung (Finale Version vom 21. Juni 2023) auf recht.bund.de
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/160/VO

Juni 2024: Link zur aktuellen Version der AfuV (Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk) auf gesetze-im-internet.de
https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/index.html


(pdf) RTA-Stellungnahme von Oktober 2022 zur Novellierung der Amateurfunkverordnung auf bv-nordrhein.vfdb.org
https://bv-nordrhein.vfdb.org/blog/rta-stellungnahme-zur-novellierung-der-amateurfunkverordnung/


(intern) Prüfungsrelevante Informationen und der Link zu den Fragebögen unter Ausbildung / Links
https://www.alsor.de/information/ausbildung.html

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Näheres zum 6-Meter Band (50 MHz)

Bei der Nutzung des Frequenzbereiches von 50,08 – 51,00 MHz (6-Meter Band) sind bestimmte Beschränkungen zu beachten. Durch die Mitteilung Nr. 34 / 2016 wurden verschiedene Beschränkungen wie eine maximale Sendeleistung von 25 W (ERP), die Beschränkung auf SSB (Sprechfunk) und CW (Morsen) sowie eine gesonderte Betriebsmeldung zur telefonischen Erreichbarkeit an zuvor gemeldeten Standorten aufgehoben. Dies besteht seither fort (Stand 05/2020). Die Schutzzonen um TV-Sender wurden nach Abschalten derselben offiziell durch die Verfügung 69/2007 im Amtsblatt 24/2007 aufgehoben. Davor durfte kein Funkbetrieb innerhalb dieser Schutzzonen erfolgen.

Es dürfen beim Betrieb auf 6-Meter keine Störungen bei anderen Funkdiensten auftreten. Für den Betrieb besteht ferner die Auflage, ein schriftliches Logbuch mit technischen Details über die getätigten Verbindungen zu führen. Außerdem ist nur ortsfester Betrieb mit ausschließlich horizontal polarisierten Antennen erlaubt. Aktuell dürfen alle Betriebsarten bis 12 kHz Bandbreite mit einer Sendeleistung von 25 W (PEP) genutzt werden.

Seit 06.05.2020 wurde nun der Bereich von 50 bis 52 MHz teils mit erhöhter Sendeleistung und auch für die Klasse E nach der Weltfunkkonferenz 2019 durch die Bundesnetzagentur in Deutschland freigegeben. Die vorherige Verfügung Nr. 130 / 2023 hat nun eine vorläufige Befristung bis 23. Juni 2024. Ab 24. Juni 2024 wurden die u.g. Bestimmungen für die Klasse A ein Teil der novellierten AfuV und sind damit auch zukünftig erlaubt. Die folgende Tabelle fasst die letzte Nutzungsmöglichkeit inklusive der auslaufenden der Klasse E zusammen. Im Rahmen dieser Regelungen wurde auch der 6 m Bandplan auf der DARC Webseite aktualisiert (unten verlinkt).

Update (Dezember 2024): Die Sonderregelung der 6m-Nutzung durch die Klasse E wird mit der Verfügung Nr. 105 / 2024 im Jahr 2025 wieder eingeführt.

Klasse A
(MHz)
Klasse E
(MHz / befristet)
Bemerkung


50,000 bis 50,030
kein Sendebetrieb

Synchronisierte Baken
Teil
I
50,030
bis
50,400

750 W PEP
50,030
bis
50,400

100 W PEP
siehe oben


50,400 bis 50,500
kein Sendebetrieb

Baken IARU-Region 1
Teil
II

50,500
bis
52,000

25 W PEP
siehe oben

Sondernutzung zum 6 Meter Band (50 bis 52 MHz) – für die Klasse E befristet bis 23.06.2024 und erneut im Jahr 2025 in Deutschland
Quelle: Mitteilung Nr. 111/2020 / Vfg. Nr. 110/2021, Nr. 137 / 2022, Nr. 130 / 2023, Nr. 105 / 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 18.01.2025

Quellen/Links:(pdf) 2019: Nr. 36 / 2006 Nutzungsbestimmung für 50 MHz-Betrieb von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/VfgNr36_2006_zuletzt_geaendert%20mit%2064_2019.pdf?__blob=publicationFile

nicht mehr verfügbar: (pdf) 2019: Nr. 34 / 2016 Sonderbedingungen zur Nutzung des Bereichs 50,03 – 50,08 MHz von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Mitt_34_2016_Nutzung_des_%20Frequenzbereichs_50,03%E2%80%9351_MHz.pdf?__blob=publicationFile

nicht mehr verfügbar: (pdf) 06.05.2020: Nr. 111/2020 Sonderbedingungen zur Nutzung des Frequenzbereichs 50 – 52 MHz bis 12/2020 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Mitt1112020.pdf?__blob=publicationFile

nicht mehr verfügbar: (pdf) Dezember 2021: Verfügung Nr. 110/2021 Amateurfunkdienst, befristete Erlaubnisse bis 12/2022 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/vfg1102021.pdf?__blob=publicationFile&v=3

(pdf) Dezember 2022: Verfügung Nr. 137/2022 Amateurfunkdienst, befristete Erlaubnisse bis 12/2023 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/vfg1102021.pdf?__blob=publicationFile&v=4

(pdf) Dezember 2023: Verfügung Nr. 130/2023 Amateurfunkdienst, befristete Erlaubnisse bis 23.06.2024 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Verfuegung130-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3

(pdf) Dezember 2024: Vfg. 105/2024 Befristete Erlaubnisse, 6m für Klasse E und 70 MHz Zugang für Klasse A im Jahr 2025 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg_105_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=7

nicht mehr anwendbar: (pdf) Formular zur Betriebsmeldung einer 50 MHz-Funkstelle [VERALTET / ZUR INFO] auf bundesnetzagentur.de


Feb 2022: Aktualisierter 6 m Bandplan vom VHF UHF SHF Referat auf darc.de
https://www.darc.de/der-club/referate/vus/bandplaene/

(pdf) Zauberhaftes 6 m-Band: besondere Betriebstechnik [aktualisiert im Mai 2020] auf funkamateur.de
https://www.funkamateur.de/tl_files/downloads/hefte/2020/dk7zb_6m_einfuehrung.pdf

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Anpassungen der Klasse E seit 2006

Die Klasse E durfte vor dem Jahr 2006 nur zwischen 144-146 MHz und 430-440 MHz funken. Klasse E Funkamateuren war somit keine Nutzung der Kurzwelle (Frequenzen zwischen 3-30 MHz, die weltweite Ausbreitung über passive Reflexion in der Ionosphäre ermöglicht) erlaubt gewesen. Außerdem war die Sendeleistung auf 10 W EIRP beschränkt und die Zulassung war lediglich national bzw. von sehr wenigen Nachbarländern anerkannt worden.

Seit dem 01. September 2006 dürfen von Funkamateuren mit der Klasse E folgende Frequenzbereiche genutzt werden:

  • Teile der Kurzwellenbereiche (160m - 1,8 MHz; 80m - 3,5 MHz; 15m - 21,0 MHz; 10m - 28 MHz)
  • VHF und UHF-Frequenzen (2m - 144 MHz; 70cm - 430 MHz)
  • Teile der SHF-Frequenzen (3cm - 10 GHz)

Für die Klasse E wurde auch die maximale Ausgangsleistung angehoben. Sie darf nun bis zu 75 W PEP auf 2m und 70 cm sowie 5 W PEP auf 10 GHz betragen. Die maximale Ausgangsleistung auf Kurzwelle beträgt 100 W bzw. 75 W in sekundär zugewiesenen Bereichen. Seit 18.12.2017 war durch Funkamateure der Klasse E die befriste Nutzung von 2,3 GHz / 13 cm und 5,7 GHz / 6 cm mit 5 W PEP zur Verbindung mit z.B. dem HAMNET (Erklärung: Hamnet) in Deutschland zulässig.

Ab 24. Juni 2024 sind mit der novellierten Amateurfunkverordnung alle Bänder ab 23 cm aufwärts (bis 250 GHz) für die Klasse E generell erlaubt – ab 2m (bis 1,3 GHz) mit 75 W PEP; ab 13cm (bis 250 GHz) reduziert auf 5 W PEP.

Die weiter oben beschriebene erweiterte Nutzungbedingung des Frequenzbereiches 50–52 MHz – in Mitteilung Nr. 111 / 2020 verlängert durch die Verfügungen Nr. 110 / 2021, Nr. 137 / 2022 und Nr. 130 / 2023 – beinhaltet eine befristete Sondernutzungsregelung des 6m-Bandes für die Klasse E, diese ist nach aktuellem Stand für die Klasse E am 23.06.2024 ausgelaufen. Update (12.2024): Die 6m-Sonderregelung wird im Jahr 2025 wieder eingeführt.

Quellen/Links:nicht mehr verfügbar: http://www.darc.de/m01/vinf06026.pdf

(pdf) Seit Dezember 2017: Verwendung von 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz mit 5 W PEP durch Funkamateure mit Klasse E bis 12/2020 auf bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Mitt_695_Amateurfunkdienst_Nutzung%20_der_Frequenzbereiche.pdf?__blob=publicationFile

nicht mehr verfügbar: (pdf) Dezember 2021: Verfügung Nr. 110/2021 Amateurfunkdienst, befristete Erlaubnisse bis 12/2022 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/vfg1102021.pdf?__blob=publicationFile&v=3

(pdf) Dezember 2022: Verfügung Nr. 137/2022 Amateurfunkdienst, befristete Erlaubnisse bis 12/2023 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/vfg1102021.pdf?__blob=publicationFile&v=4

(pdf) Dezember 2023: Verfügung Nr. 130/2023 Amateurfunkdienst, befristete Erlaubnisse bis 23.06.2024 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Verfuegung130-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3

(pdf) Dezember 2024: Vfg. 105/2024 Befristete Erlaubnisse, 6m für Klasse E und 70 MHz Zugang für Klasse A im Jahr 2025 von bundesnetzagentur.de
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg_105_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=7


(pdf) Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung (Finale Version vom 21. Juni 2023) auf recht.bund.de
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/160/VO

Juni 2024: Link zur aktuellen Version der AfuV (Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk) auf gesetze-im-internet.de
https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/index.html

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Internationaler Betrieb

Trotz verschiedener Abkommen kann nicht immer problemlos im Ausland Funkbetrieb durchgeführt werden. Viele Länder akzeptieren allerdings eine gültige Amateurfunkzulassung eines anderen Landes für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten. Gegebenenfalls muss jedoch eine Gastlizenz beantragt oder im Extremfall eine gesonderte Amateurfunkprüfung abgelegt werden.

Das gegenseitige Anerkennen von Prüfungsbescheinigungen und Amateurfunkzulassungen wird durch die CEPT geregelt.

Die Empfehlung zum Anerkennen von Prüfungsbescheinigungen der Klasse A heißt CEPT T/R 61-02
und für Amateurfunkzulassungen CEPT T/R 61-01 – CEPT Radio Amateur Licence

Für die Klasse E orientieren sich die Prüfungsinhalte u.a. am ERC-Report 32 sowie dem AfuG und der AfuV.
Die gegenseitige Anerkennung von Klasse E-Zulassungen (inklusive des Rufzeichens zum Funkbetrieb) folgt der Empfehlung ECC/REC/(05)06 – CEPT Novice Radio Amateur Licence
Diese Empfehlung wird allerdings von vielen Ländern nicht umgesetzt und nicht akzeptiert!

Teilweise kann auch eine kostenpflichtige Gastlizenz für das Gastland beantragt werden. Vorlaufzeit beachten!

Die in Mitte 2024 neu eingeführte Klasse N wird im internationalen Ausland allgemein nicht anerkannt – ggf. ist eine individuelle Ausnahmeregelung möglich. Deren Prüfungsinhalte und -anforderungen folgen dem ECC-Report 89.

Im Ausland wird das eigene Rufzeichen mit einem landesspezifischen Zusatz ergänzt (Erklärung: Rufzeichen), um deutlich zu machen, dass vom Ausland operiert wird. Falls die CEPT oder ECC Empfehlung nicht umgesetzt wird, dann ist es in diesen Ländern oft möglich, eine Gastlizenz – zum Beispiel mit der harmonisierten HAREC Prüfungsbescheinigung der Klasse A – zu beantragen oder dort eine Amateurfunkprüfung abzulegen.

Beim Funkbetrieb im Ausland sind immer die Bestimmungen des Gastlandes zu beachten!

Quellen/Links: nicht mehr verfügbar: (pdf) CEPT-Länderliste 2016 mit Bestimmungen von darc.de
.. https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/referate/ausland/CEPT-Laenderliste_2016.pdf

https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/referate/ausland/CEPT-Laenderliste_2016.pdf

Auslandsinformationen für den Amateurfunk (inkl. Klasse E) von darc.de
https://www.darc.de/referate/ausland/funken-im-ausland/

Detaillierte textuelle CEPT-Länderliste mit tagesaktuellen Bestimmungen auf darc.de
https://www.darc.de/der-club/referate/ausland/funken-im-ausland/cept-laenderliste/
zuletzt geändert am 18.01.2025