Das Hören von Amateurfunk ist jedem gestattet. Für den Sendebetrieb ist allerdings eine Prüfung bei der zuständigen Fernmeldebehörde (in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur) erforderlich.
Wenn man nun Interesse am Amateurfunk gefunden hat, dann kann das Wissen für die Prüfung entweder selbst gelernt werden oder es besteht die Möglichkeit an einem Lizenzlehrgang teilzunehmen.
> Lernen auf die Prüfung
Für die Vorbereitung werden von manchen OVs (Ortsverbänden) und Schulen Lizenzlehrgänge angeboten. Für das Selbststudium gibt es auch Bücher und das Internet. Sehr beliebt sind dabei die Bücher von DJ4UF Eckart Moltrecht:
Die Bücher von DJ4UF gibt es auch in einer Onlineversion (untere Hälfte der Seite). Ein Klick auf das Bild genügt.
Zur Vorbereitung auf die eigentliche Prüfung eignen sich Prüfungstrainer (siehe auch in den Links).
> Inhalt der Prüfung
Der Inhalt der Prüfung besteht aus drei Teilen mit Fragen zu technischen, betrieblichen und Kenntnissen von Vorschriften, die mittels Multiple-Choice (Ankreuztest) abgefragt werden.
Seit Erscheinen des neuen Prüfungsfragenkatalogs (2006/2007) unterscheiden sich die Fragen der Klasse E von der Klasse A nur noch in umfangreicheren technischen Kenntnissen für die Amateurfunkklasse A.
Sonderfall für Aufsteiger von Klasse E nach A: Zum Erhalt der Klasse A ist für Funkamateure mit Klasse E nur noch eine Nachprüfung der technischen Kenntnisse erforderlich, weil die anderen beiden Teile für beide Klassen inzwischen dieselben sind.
> Der Ablauf der Prüfung
Nach Anmeldung für die gewünschte Klasse bei der Bundesnetzagentur werden die Prüfungen in Außenstellen der Bundesnetzagentur abgenommen. Hierbei erhält man eine Auswahl an Fragen aus den drei Prüfungsteilen und muss diese innerhalb der vorgegebenen Zeit beantworten.
Wenn die Prüfung bestanden ist, dann erhält man eine harmonisierte Prüfungsbescheinigung (HAREC). Mit dieser Prüfungsbescheinigung kann in jedem Land, das die sogenannte HAREC nach CEPT T/R 61-02 anerkennt, eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk beantragt werden.
Mit der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk, die an die Zuteilung eines Rufzeichens gekoppelt ist, darf dann Funkbetrieb durchgeführt werden. Bei der Auswahl des Rufzeichens werden Wünsche meistens berücksichtigt.
Natürlich kann man auch direkt nach der Prüfung seine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk" erhalten, wobei dies allerdings davor beantragt worden sein muss. Dies kann aber auch ohne Probleme nachträglich geschehen.
Informationen für Deutschland
Viel Erfolg beim Lernen und vielleicht hört man sich bald!
55 es 73
(Viel Erfolg und viele Grüße) wünscht Dominik, DL1RSF