
Die Grenzwerte zum Schutz von Personen/Tieren in elektromagnetischen Feldern und Herzschrittmacher (HSM-)Grenzwerte muss jeder Funkamateur einhalten. Wer aber mit mehr als 10 W EIRP stationär Betrieb machen möchte, muss einen Nachweis darüber erbringen, die Selbsterklärung.
Die abgestrahlte Leistung gilt für die gesamte Amateurfunkstelle, wenn also mit 7 Watt (EIRP) über ein Sprechfunkrelais gefunkt wird und gleichzeitig mit 5 Watt (EIRP) PacketRadio gemacht wird, dann ist auch die 10 W EIRP Grenze erreicht.
Die Anzeige nach BEMFV / Selbsterklärung muss im Voraus bei der zuständigen Außenstelle abgegeben werden.
Öfters besteht Unklarheit, was nun die Strahlungsleistung in EIRP ist.
Es ist die äquivalente isotrop abgestrahlte Leistung, die von einem isotropen Strahler (den es nicht wirklich gibt), der die Energie gleichmäßig in den Raum, abgestrahlt würde, also keinen Antennengewinn besitzt.
Eine weit verbreitete falsche Meinung ist, dass ein Dipol auch keinen Gewinn gegenüber einem isotropen Strahler besitzt. Er verstärkt jedoch um 2,15 dB bzw. den Faktor 1,64.
Die Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen sind in 26. BImSchV Anhang 1 http://bundesrecht.juris.de/bimschv_26/anhang_1_14.html nachzulesen.
Außerdem sind noch spezielle Grenzwerte für Herzschrittmacherträger (HSM-Grenzwerte) zu beachten!
Eine Selbsterklärung sollte folgende Dinge beeinhalten:
Bei der Erstellung der Anzeige nach BEMFV (Selbsterklärung) helfen auch Computerprogramme wie Watt32 oder QuickWatt für die Ermittlung der Sicherheitsabstände.